Rechtliches
Hier finden Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für unsere Leistungen rund um Corporate Fashion, Workwear und Merchandise.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Bestellungen und Leistungen zwischen der Hyperprime GmbH und ihren Kunden.
Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich zu.
Die Darstellung unserer Leistungen stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar.
Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Bestätigung oder durch Ausführung der Leistung zustande.
Wir bieten individuelle Textilveredelung und Produktionsleistungen an.
Maßgeblich sind die im Angebot definierten Leistungen, Materialien und Spezifikationen.
Abweichungen in Farbe, Material oder Verarbeitung können produktionsbedingt auftreten.
Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Die Zahlung erfolgt nach Vereinbarung, in der Regel per Vorkasse oder Rechnung.
Bei Zahlungsverzug behalten wir uns vor, Verzugszinsen zu berechnen.
Lieferzeiten werden individuell vereinbart.
Verzögerungen durch höhere Gewalt oder Lieferengpässe berechtigen nicht zu Schadensersatzansprüchen.
Teillieferungen sind zulässig, sofern diese für den Kunden zumutbar sind.
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln.
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
Offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach Erhalt der Ware zu melden.
Bei berechtigten Mängeln leisten wir Nachbesserung oder Ersatz.
Wir haften uneingeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
Der Kunde stellt sicher, dass übermittelte Designs keine Rechte Dritter verletzen.
Für rechtliche Verstöße haftet ausschließlich der Kunde.
Es gilt deutsches Recht.
Gerichtsstand ist – soweit zulässig – der Sitz des Unternehmens.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
TRANSPARENT · KLAR · VERSTÄNDLICH
DIE GRUNDLAGE FÜR EINE ZUVERLÄSSIGE ZUSAMMENARBEIT